| Bündnis für Familie Förderrichtlinien zur finanziellen Bezuschussung von Projekten I. Allgemeine Bestimmungen Die Stadt Nürnberg, Referat für Jugend, Familie und Soziales / Bündnis für Familie, fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Modellprojekte, die die Stadt Nürnberg im Sinne der Zielsetzungen des Bündnisses für Familie attraktiver für Familien machen. Bei den Zuwendungen handelt es sich um freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch wird durch diese Richtlinien nicht begründet; Verpflichtungen für die Stadt können daraus nicht abgeleitet werden. Städtische Zuschüsse sind zweckgebunden. Vom Zuwendungsempfänger ist grundsätzlich ein schriftlicher Verwendungsnachweis vorzulegen. Auf Nr. 3.3.8 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB) wird verwiesen. Das Sozialreferat, das Rechnungsprüfungsamt oder eine andere beauftragte städtische Stelle sind berechtigt, Buchführung und Belege zu prüfen und sich von der richtigen Mittelverwendung an Ort und Stelle zu überzeugen. Wird die Überprüfung ohne hinreichenden Grund verweigert, ist die Stadt Nürnberg berechtigt den Zuschuss zurückzufordern. |
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| II. Fördervoraussetzungen 6. Eine Förderung durch andere städtische Stellen
kann die Förderung durch das Bündnis für Familie ausschließen. |
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| III. Hinweise Antragsform Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Zur leichteren Handhabung ist ein Antragsformular im Internet unter www.bff-nbg.de abzurufen. Dem Antrag ist eine Projektbeschreibung mit Kosten- und Finanzierungsplan beizulegen. Antragsfristen Entsprechende Anträge sind mindestens 3 Monate vor Projektbeginn einzureichen. Antragshöhe Die Förderhöhe beträgt bis zu DM 5.000,-- bzw. € 2.600,00 Festbetragsförderung. Antrags- und Bewilligungsverfahren Die Entscheidung erfolgt durch das Referat für Jugend, Familie und Soziales. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Auszahlung Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt mit der Bewilligung des Förderantrags unter dem Vorbehalt, dass die Maßnahme entsprechend dem Förderzweck durchgeführt und nach Abschluss eine Abrechnung und ein Sachbericht / eine Dokumentation und ein Verwendungsnachweis vorgelegt wird. Nicht der Zweckbestimmung entsprechend verwendete Förderungen sind zurückzuzahlen. Für die Rücknahme und Widerruf der Bewilligung sowie für die Rückforderung der Zweckmittel gelten die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzten (VwVfG). |
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| III. Förderschwerpunkte Die begrenzten Mittel, die für die Förderung von Projekten zur Verfügung stehen, sowie die unterschiedlichen Anforderungen und Schwerpunkte des Bündnisses für Familie machen es notwendig, Schwerpunkte zu bestimmen. Antragsteller sind gehalten, vorher zu überprüfen, ob ihr Projekt mit den aktuellen Jahresschwerpunkten des Bündnisses für Familie übereinstimmt. IV. Inkrafttreten Die Richtlinien treten am 01.01.2002 in Kraft. |
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